Yesim Ülker-Can

Rechtsanwältin (im Anstellungsverhältnis)

Vita

Rechtsanwältin Ülker-Can wurde im Jahr 1982 in Bochum geboren und legte im Jahr 2002 ihr Abitur am Gymnasium am Ostring in Bochum ab. Im Anschluss nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum auf, das sie im Jahr 2007 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen erfolgreich abschloss.

Von 2008 bis 2016 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Karlheinz Muscheler an der Ruhr-Universität Bochum tätig. In den Jahren 2010 bis 2012 arbeitete sie zudem am Lehrstuhl von Prof. Dr. Cremer mit dem Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Betreuung des Masterstudiengangs „Deutsches, Türkisches und Internationales Wirtschaftsrecht“. Diese Tätigkeit ermöglichte ihr eine intensive Auseinandersetzung mit interkulturellen juristischen Fragestellungen, insbesondere im deutsch-türkischen Kontext.

Im Rahmen ihres juristischen Vorbereitungsdienstes absolvierte Frau Ülker-Can von 2016 bis 2018 das Rechtsreferendariat am Landgericht Bochum, das sie 2018 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss. Im Jahr 2019 erhielt sie ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ist seither als Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Strutz tätig.

Neben ihrer fundierten juristischen Ausbildung und praktischen Erfahrung zeichnet sich Rechtsanwältin Ülker-Can insbesondere durch ihre Sprachkompetenz aus: Sie bietet umfassende Rechtsberatung nicht nur auf Deutsch, sondern auch in türkischer Sprache an. Dadurch ist sie in der Lage, Mandantinnen und Mandanten mit türkischem Hintergrund in rechtlichen Fragen kompetent und verständlich zu unterstützen.

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein

Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht

Mietrecht

Strafrecht

Veröffentlichungen

Tagungsbericht zum 3. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum (in: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2009)

Die islamische Morgengabe unter dem Einfluss des deutschen Scheidungsfolgenrechts (in: Familienrecht und Familienverfahrensrecht, 2010)

Besprechung von BGH, Urteil vom 09.12.2009 – XII ZR 107/08 = BeckR 2010, 04537, Kollisionsrechtliche Einordnung des Morgengabeversprechens – Anpassung der Morgengabe an die iranische Geldwertentwicklung (in: Familienrecht und Familienverfahrensrecht, 2010)

Besprechung von AG Brühl, Urteil vom 12.10.2010 – 32 F 353/10 = BeckRS 2011, 00423, Keine Verfahrenskostenhilfe für Anspruch auf Zahlung einer sehr hohen Morgengabe (in: Familienrecht und Familienverfahrensrecht, 2011)

Besprechung von OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2011 – 10 WF 73/11 = BeckRS 2011, 21085, Verfahrenskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt nach iranischem Recht (in: Familienrecht und Familienverfahrensrecht, 2011)

Besprechung von OLG München, Beschluss vom 31.01.2012 – 34 Wx 80/10 = BeckRS 2012, 04354, Anerkennung einer ägyptischen Privatscheidung – Beeinflussung des Scheidungsstatuts durch Art. 5 EGBGB (in: Familienrecht und Familienverfahrensrecht, 2012)

Besprechung von BGH, Beschluss vom 23.9.2015 – XII ZB 234/15 = BeckRS 2015, 17502, Exequaturverfahren zu bereits aufgehobenen oder abgeänderten Entscheidung (in: Neue Zeitschrift für Familienrecht, 2015)

Besprechung von OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.12.2019 – 4 WF 162/19 = BeckRS 2019, 39179, Kostenentscheidung in Umgangsverfahren (in: Neue Zeitschrift für Familienrecht, 2020)

Besprechung von OLG Celle, Beschluss vom 25.9.2020 – 10 WF 107/20 = BeckRS 2020, 24942, Antrag auf Herausgabe der Brautgabe (in: Neue Zeitschrift für Familienrecht, 2020)

 

 

Dr. jur. Eberhard Strutz
Rechtsanwalt i.R.
Notar a.D.
Dr. jur. Eberhard StrutzRechtsanwalt i.R.

Dr. jur. Eberhard Strutz

Aline Strutz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin und zertifizierter Verfahrensbeistand
Aline StrutzRechtsanwältin

Aline Strutz

Dr. jur. Maximilian Strutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Dr. jur. Maximilian StrutzRechtsanwalt

Dr. jur. Maximilian Strutz

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Rechtsanwältin
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